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Die wissenschaftliche Diskussion der Abgrenzungsproblematik dauert bereits seit dem Erlass des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft im Jahr 1990 an. Über den Umfang sozialer oder sozialarbeiterischer Tätigkeiten innerhalb der rechtlichen Betreuung und die Notwendigkeit der Veränderung des Berufsbildes sind in der Wissenschaft im Wesentlichen zwei differierende Positionen erkennbar: Einerseits die vornehmlich von Juristen vorgetragene Feststellung, dass die rechtliche Betreuung ein Instrument der staatlichen Rechtsfürsorge sei, und in Bezug auf die gesetzliche Regelung der rechtlichen Betreuung kein Veränderungsbedarf bestehe. Andererseits der überwiegend von Sozialwissenschaftlern vertretene Standpunkt, dass das Betreuungsrecht auch eine soziale Zielrichtung aufweise oder in diese Richtung verändert werden müsse.
Die Handreichung bietet zunächst einen Überblick über die Rechtsentwicklung, die Rechtsgrundlagen der rechtlichen Betreuung und ausgewählter sozialer Betreuungsleistungen, gefolgt von einer Darstellung des Standes der Diskussion der Abgrenzungsproblematik in der Wissenschaft, der Positionen der Berufsverbände rechtlicher Betreuer sowie der Ergebnisse empirischer Untersuchungen in diesem Zusammenhang, um schließlich die Ursachen der Probleme der Abgrenzung rechtlicher Betreuung von sozialen Betreuungsleistungen zu analysieren und die Chancen und Risiken der wissenschaftlichen Ansätze zur Weiterentwicklung der rechtlichen Betreuung gegeneinander abzuwägen.
Erschienen in der Schriftenreihe Rechtliche Betreuung und Vormundschaft | Band 2 herausgegeben von Norbert Ahrend, Ramona Groneberg, Bärbel Held
Peter Schaarschmidt ist seit 2006 als selbstständiger Berufsbetreuer tätig. Während des berufsbegleitenden Bachelor-Studienganges "Public Management: Betreuung und Vormundschaft" an der Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht befasste er sich mit der Problematik der Abgrenzung rechtlicher Betreuung von sozialer Betreuung. // Stand: 05/2015